Krankheitsbilder in der außerklinischen Intensivpflege (AKI)
Bei Plenus Care betreuen wir Klienten, die aufgrund schwerer Erkrankungen oder Verletzungen eine intensivpflegerische Versorgung in der Häuslichkeit benötigen. Unsere Pflegefachkräfte arbeiten 1:1 und gewährleisten Sicherheit, Lebensqualität und individuelle Betreuung direkt zu Hause. Viele unserer Klienten benötigen eine Beatmung, ein Tracheostoma oder eine ständige Überwachung, weshalb die Versorgung nach § 37c SGB V erfolgt.
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
Unsere typischen AKI-Diagnosen
Wir versorgen Patient: innen mit folgenden Krankheitsbildern:
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Fortschreitende Muskelschwäche
- Atemmuskulatur ist betroffen
- Beatmung häufig von Nöten
Guillain-Barré-Syndrom (GBS)
- Akute Lähmungen
- Beatmungspflicht in der Akutphase
Spinale Muskelatrophie (SMA)
- Ateminsuffizienz durch Muskelschwäche
- Heimbeatmung oft notwendig
Muskeldystrophien (z. B. Duchenne)
- Fortschreitende Muskelschwäche
- Invasive oder NIV-Beatmung
Myasthenia Gravis
- Myasthene Krise kann Atemstillstand verursachen
- Beatmung erforderlich
Zentrale Hypoventilation (Ondine-Syndrom)
- Gestörte Atemsteuerung
- Dauerhafte Beatmung
Schädel-Hirn-Trauma (mittel bis schwer)
- Bewusstseinsstörung oder Lähmung
- Tracheostoma und Beatmung oft notwendig
Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie/Wachkoma
- Keine selbstständige Atmung
- 24h Intensivpflege notwendig
COPD (respiratorischer Insuffizienz)
- Langzeitbeatmung oder NIV notwendig
Lungenfibrose (fortgeschritten)
- Schwere Hypoxämie
- Langzeitbeatmung häufig von Nöten
Langzeitbeatmung nach Intensivstation (Weaning-Versager)
- Nicht vom Beatmungsgerät entwöhnbar
Tracheostoma-Versorgung (mit vitaler Gefährdung)
- Permanente Atemwegsüberwachung notwendig
Tumoren im Kopf-Hals-Bereich mit Tracheostoma
- Atemwegsmanagement und Beatmung erforderlich
Hirntumoren (fortgeschritten oder postoperativ mit Beatmung)
- Neurologische Ateminsuffizienz
- Tracheostoma
Warum AKI nach § 37c SGB V?
Alle oben genannten Diagnosen können intensivpflichtig werden, wenn eine Beatmung, ein Tracheostoma oder ständige Überwachung der Atmung erforderlich ist.
Dies ist die gesetzliche Grundlage für die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, sodass Klienten professionell, sicher und individuell zu Hause versorgt werden können.
Unser Versprechen
Bei Plenus Care stehen menschliche Nähe, Fachkompetenz und Sicherheit im Vordergrund.
Wir sichern eine kontinuierliche 1:1-Versorgung für Menschen mit komplexen Erkrankungen und unterstützen sie, so selbstbestimmt und sicher wie möglich zu leben direkt in ihrem Zuhause.
